Bundesrecht konsolidiert

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Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 51/2004

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2004

Außerkrafttretensdatum

30.09.2009

Abkürzung

ARR 2004

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Titel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine
Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus
Bundesmitteln (ARR 2004)
StF: BGBl. II Nr. 51/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 20, Absatz 5, des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003,, wird verordnet:

                       Inhaltsverzeichnis

                         1. Abschnitt

       Begriffsbestimmungen, Zuständigkeit und Geltungsbereich

§ 1 Förderungsbegriff und -arten

§ 2 Förderungswürdige Leistung

§ 3 Zuständigkeit des Bundes

§ 4 Geltungsbereich

§ 5 Ausnahmen vom Geltungsbereich

§ 6 Rechtswirkung

                         2. Abschnitt

          Haushaltsrechtliche Förderungsvoraussetzungen

§ 7 Allgemeines

  Zusammenwirken, gemeinsames Vorgehen und Einvernehmen bei der

                    Gewährung von Förderungen

§  8 Förderung durch ein anweisendes Organ allein

§  9 Förderungen durch mehrere anweisende Organe

§ 10 Förderungen gemeinsam mit anderen Rechtsträgern

§ 11 Vorbelastungen

§ 12 Grundsätze der Einvernehmensherstellung mit dem Bundesminister

  für Finanzen

§ 13 Erfolgskontrolle

                        3. Abschnitt

              Allgemeine Förderungsbestimmungen

§ 14 Fachliche Fähigkeiten des Förderungswerbers

§ 15 Beginn der Leistung

§ 16 Gesamtfinanzierung der Leistung

§ 17 Ausbedingung einer Eigenleistung

§ 18 Erhebung der gesamten Förderungsmittel

§ 19 Förderungszeitraum

                        4. Abschnitt

           Gewährung und Abwicklung der Förderung

§ 20 Förderungsansuchen und -gewährung

                        Förderungsvertrag

§ 21 Auflagen und Bedingungen

§ 22 Rückzahlung der Förderung

                       Verwendungsnachweis

§ 23 Sachbericht

§ 24 Zahlenmäßiger Nachweis

§ 25 Zahlenmäßiger Nachweis bei einer Gesamtförderung

§ 26 Zwischenberichte

§ 27 Datenverwendung durch den Förderungsgeber

§ 28 Zustimmungserklärung nach dem Datenschutzgesetz

§ 29 Auszahlung der Förderung

                        Sonderregelungen

§ 30 Mehrere Förderungsarten nebeneinander

§ 31 Umsatzsteuer

§ 32 Leasingfinanzierte Investitionsgüter

§ 33 Gewinnerzielung aus einer geförderten Leistung

§ 34 Geförderte Anschaffungen

                        Förderungsdarlehen

§ 35 Umwandlung eines Förderungsdarlehens in eine sonstige

     Geldzuwendung

§ 36 Mitbefassung des Bundesministers für Finanzen vor der

     Umwandlung

                          5. Abschnitt

               Übertragung der Förderungsabwicklung

§ 37 Landeshauptmann

§ 38 Andere Rechtsträger

§ 39 Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen vor der

     Übertragung

                          6. Abschnitt

                         Sonderrichtlinien

§ 40 Allgemeines

§ 41 Veröffentlichung

                          7. Abschnitt

                Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 42 Rechtsanwendung und Verweisungen

§ 43 Sprachliche Gleichbehandlung

§ 44 In-Kraft-Treten

§ 45 Außer-Kraft-Treten von Vorschriften und Übergangsbestimmungen

Schlagworte

Förderungsart, Förderungsgewährung

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2009

Gesetzesnummer

20003184

Dokumentnummer

NOR30003475

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2004/51/P0/NOR30003475

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