Kurztitel

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 51 aus 2004,

Inkrafttretensdatum

01.01.2004

Außerkrafttretensdatum

30.09.2009

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine

Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus

Bundesmitteln (ARR 2004)

StF: BGBl. II Nr. 51/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 20, Absatz 5, des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003,, wird verordnet:

                       Inhaltsverzeichnis

                         1. Abschnitt

       Begriffsbestimmungen, Zuständigkeit und Geltungsbereich

§ 1 Förderungsbegriff und -arten

§ 2 Förderungswürdige Leistung

§ 3 Zuständigkeit des Bundes

§ 4 Geltungsbereich

§ 5 Ausnahmen vom Geltungsbereich

§ 6 Rechtswirkung

                         2. Abschnitt

          Haushaltsrechtliche Förderungsvoraussetzungen

§ 7 Allgemeines

  Zusammenwirken, gemeinsames Vorgehen und Einvernehmen bei der

                    Gewährung von Förderungen

§  8 Förderung durch ein anweisendes Organ allein

§  9 Förderungen durch mehrere anweisende Organe

§ 10 Förderungen gemeinsam mit anderen Rechtsträgern

§ 11 Vorbelastungen

§ 12 Grundsätze der Einvernehmensherstellung mit dem Bundesminister

  für Finanzen

§ 13 Erfolgskontrolle

                        3. Abschnitt

              Allgemeine Förderungsbestimmungen

§ 14 Fachliche Fähigkeiten des Förderungswerbers

§ 15 Beginn der Leistung

§ 16 Gesamtfinanzierung der Leistung

§ 17 Ausbedingung einer Eigenleistung

§ 18 Erhebung der gesamten Förderungsmittel

§ 19 Förderungszeitraum

                        4. Abschnitt

           Gewährung und Abwicklung der Förderung

§ 20 Förderungsansuchen und -gewährung

                        Förderungsvertrag

§ 21 Auflagen und Bedingungen

§ 22 Rückzahlung der Förderung

                       Verwendungsnachweis

§ 23 Sachbericht

§ 24 Zahlenmäßiger Nachweis

§ 25 Zahlenmäßiger Nachweis bei einer Gesamtförderung

§ 26 Zwischenberichte

§ 27 Datenverwendung durch den Förderungsgeber

§ 28 Zustimmungserklärung nach dem Datenschutzgesetz

§ 29 Auszahlung der Förderung

                        Sonderregelungen

§ 30 Mehrere Förderungsarten nebeneinander

§ 31 Umsatzsteuer

§ 32 Leasingfinanzierte Investitionsgüter

§ 33 Gewinnerzielung aus einer geförderten Leistung

§ 34 Geförderte Anschaffungen

                        Förderungsdarlehen

§ 35 Umwandlung eines Förderungsdarlehens in eine sonstige

     Geldzuwendung

§ 36 Mitbefassung des Bundesministers für Finanzen vor der

     Umwandlung

                          5. Abschnitt

               Übertragung der Förderungsabwicklung

§ 37 Landeshauptmann

§ 38 Andere Rechtsträger

§ 39 Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen vor der

     Übertragung

                          6. Abschnitt

                         Sonderrichtlinien

§ 40 Allgemeines

§ 41 Veröffentlichung

                          7. Abschnitt

                Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 42 Rechtsanwendung und Verweisungen

§ 43 Sprachliche Gleichbehandlung

§ 44 In-Kraft-Treten

§ 45 Außer-Kraft-Treten von Vorschriften und Übergangsbestimmungen