(2)Absatz 2,Hat der Honig seinen Ursprung in mehr als einem EU-Mitgliedstaat oder Drittland, so sind die Ursprungsländer, in denen der Honig erzeugt wurde, auf dem Etikett im Hauptsichtfeld in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zusammen mit dem jeweiligen Prozentsatz, den die einzelnen Ursprungsländer repräsentieren, anzugeben. Für jeden einzelnen Anteil der Mischung, berechnet auf der Grundlage der Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit des Unternehmers, ist eine Toleranzspanne von 5 % zulässig.