(2)Absatz 2,Hat der Honig seinen Ursprung in mehr als einem EU-Mitgliedstaat oder Drittland, so kann statt dessen folgende Angabe gewählt werden:
„Mischung von Honig aus EU-Ländern“,
„Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“ oder
„Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“.