Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Studienförderung für Studierende an Konservatorien
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
13.10.2004
Außerkrafttretensdatum
14.01.2011
Index
72/13 Studienförderung
Beachte
Ist auf Anträge betreffend Studienbeihilfe ab dem Studienjahr
2004/05 anzuwenden, vgl. § 4.
Text
Übergangsbestimmung
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Auf Anträge von Studierenden die im Studienjahr 1998/99 das Studium begonnen haben, ist die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Studienförderung an Konservatorien BGBl. II Nr. 22/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 391/2003, bis zum Ablauf des 31. August 2006 weiterhin anzuwenden.Auf Anträge von Studierenden die im Studienjahr 1998/99 das Studium begonnen haben, ist die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Studienförderung an Konservatorien Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 1997,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 391 aus 2003,, bis zum Ablauf des 31. August 2006 weiterhin anzuwenden. (2)Absatz 2,Abs. 1 gilt auch für Anträge von Studierenden des Bruckner-Konservatoriums des Bruckner-Konservatoriums Linz.Absatz eins, gilt auch für Anträge von Studierenden des Bruckner-Konservatoriums des Bruckner-Konservatoriums Linz.
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2011
Gesetzesnummer
20003653
Dokumentnummer
NOR40056827