Bundesrecht konsolidiert

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Studienförderung für Studierende an Konservatorien § 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Studienförderung für Studierende an Konservatorien

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 390/2004

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

13.10.2004

Außerkrafttretensdatum

14.01.2011

Index

72/13 Studienförderung

Beachte

Ist auf Anträge betreffend Studienbeihilfe ab dem Studienjahr
2004/05 anzuwenden, vgl. § 4.

Text

Übergangsbestimmung

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Auf Anträge von Studierenden die im Studienjahr 1998/99 das Studium begonnen haben, ist die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Studienförderung an Konservatorien Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 1997,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 391 aus 2003,, bis zum Ablauf des 31. August 2006 weiterhin anzuwenden.
  2. Absatz 2,Absatz eins, gilt auch für Anträge von Studierenden des Bruckner-Konservatoriums des Bruckner-Konservatoriums Linz.

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2011

Gesetzesnummer

20003653

Dokumentnummer

NOR40056827

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