Absatz eins,Auf Anträge von Studierenden die im Studienjahr 1998/99 das Studium begonnen haben, ist die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Studienförderung an Konservatorien Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 1997,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 391 aus 2003,, bis zum Ablauf des 31. August 2006 weiterhin anzuwenden.