Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 383/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

22.08.2003

Außerkrafttretensdatum

13.07.2009

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Text

Paragraph eins,

Liegt bei einer in Paragraph 3 a, Absatz 10, Ziffer 13 und 14 des Umsatzsteuergesetzes 1994 bezeichneten Leistung der Ort der Leistung gemäß Paragraph 3, a des Umsatzsteuergesetzes 1994 außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, so wird die Leistung im Inland ausgeführt, wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013

Gesetzesnummer

20002893

Dokumentnummer

NOR40044662

Navigation im Suchergebnis