Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
22.08.2003
Außerkrafttretensdatum
13.07.2009
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
§ 1.Paragraph eins,
Liegt bei einer in § 3a Abs. 10 Z 13 und 14 des Umsatzsteuergesetzes 1994 bezeichneten Leistung der Ort der Leistung gemäß § 3 a des Umsatzsteuergesetzes 1994 außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, so wird die Leistung im Inland ausgeführt, wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird. Liegt bei einer in Paragraph 3 a, Absatz 10, Ziffer 13 und 14 des Umsatzsteuergesetzes 1994 bezeichneten Leistung der Ort der Leistung gemäß Paragraph 3, a des Umsatzsteuergesetzes 1994 außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, so wird die Leistung im Inland ausgeführt, wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2013
Gesetzesnummer
20002893
Dokumentnummer
NOR40044662