Bundesrecht konsolidiert

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Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde § 1

Kurztitel

Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 377/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 40/2026

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

03.03.2026

Außerkrafttretensdatum

Index

72/13 Studienförderung

Text

Paragraph eins,

Den Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde gebührt für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld. Dieses beträgt 15 € pro entschiedener Vorstellung.

Im RIS seit

03.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2026

Gesetzesnummer

20002888

Dokumentnummer

NOR40276470

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2003/377/P1/NOR40276470

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