Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
03.03.2026
Außerkrafttretensdatum
Index
72/13 Studienförderung
Text
§ 1.Paragraph eins,
Den Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde gebührt für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld. Dieses beträgt 15 € pro entschiedener Vorstellung.
Im RIS seit
03.03.2026
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2026
Gesetzesnummer
20002888
Dokumentnummer
NOR40276470