Bundesrecht konsolidiert

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Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 377/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

15.08.2003

Außerkrafttretensdatum

02.03.2026

Index

72/13 Studienförderung

Text

Paragraph eins,

Den Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde gebührt für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld. Dieses beträgt 7 € pro entschiedener Vorstellung.

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2026

Gesetzesnummer

20002888

Dokumentnummer

NOR40044632

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2003/377/P1/NOR40044632

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