Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 377 aus 2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph eins
03.03.2026
72/13 Studienförderung
Den Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde gebührt für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld. Dieses beträgt 15 € pro entschiedener Vorstellung.
03.03.2026
20002888
NOR40276470