Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 377 aus 2003,
römisch fünf
Paragraph eins
15.08.2003
02.03.2026
72/13 Studienförderung
Den Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde gebührt für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld. Dieses beträgt 7 € pro entschiedener Vorstellung.
03.03.2026
20002888
NOR40044632