Bundesrecht konsolidiert

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Erstellung von Verbraucherpreisindizes § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erstellung von Verbraucherpreisindizes

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 351/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.08.2003

Außerkrafttretensdatum

28.09.2007

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Anordnung zur Erstellung von Verbraucherpreisindizes

Paragraph eins, Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes gemäß dieser Verordnung Preiserhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten

  1. Ziffer eins
    harmonisierte Verbraucherpreisindizes in Entsprechung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 und
  2. Ziffer 2
    für die Jahre 2003 bis 2007 nationale Verbraucherpreisindizes in Entsprechung des Konzeptes "Inländer im Inland"
zu erstellen.

Gesetzesnummer

20002846

Dokumentnummer

NOR40042641

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