Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.08.2009
Außerkrafttretensdatum
Index
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Text
§ 2.Paragraph 2,
Fahrt- und Reisekostenvergütungen für die Teilnahme an Veranstaltungen sind im Pauschalbetrag nach § 1 nicht berücksichtigt. Fahrt- und Reisekostenvergütungen für die Teilnahme an Veranstaltungen sind im Pauschalbetrag nach Paragraph eins, nicht berücksichtigt.
Schlagworte
Fahrtkostenvergütung
Im RIS seit
28.08.2009
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2016
Gesetzesnummer
20002282
Dokumentnummer
NOR40108795