Beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 246 aus 2009,
Paragraph 2
01.08.2009
Fahrt- und Reisekostenvergütungen für die Teilnahme an Veranstaltungen sind im Pauschalbetrag nach Paragraph eins, nicht berücksichtigt.