Bundesrecht konsolidiert

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Beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 409/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.11.2002

Außerkrafttretensdatum

31.07.2009

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Text

Paragraph 2,

Fahrt- und Reisekostenvergütungen für die Teilnahme an Veranstaltungen (Wettkämpfen) sind im Pauschalbetrag nach Paragraph eins, nicht berücksichtigt.

Schlagworte

Fahrtkostenvergütung

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2009

Gesetzesnummer

20002282

Dokumentnummer

NOR40036990

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