Bundesrecht konsolidiert

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Geschäftsordnung des Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik § 6

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Geschäftsordnung des Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 255/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

29.06.2002

Außerkrafttretensdatum

13.05.2008

Index

12/05 Sonstiges Internationale Angelegenheiten

Text

Beschlüsse

Paragraph 6,
  1. Absatz eins,Der Rat erteilt Empfehlungen in der Form von Beschlüssen.
  2. Absatz 2,Die Abstimmung im Rat erfolgt auf Veranlassung, unter der Leitung und unter Beteiligung des Vorsitzenden.
  3. Absatz 3,Der Rat fasst seine Beschlüsse in Verfahrensfragen einschließlich von Beschlüssen gemäß Paragraph 5, Absatz 3, mit einfacher Mehrheit, sonst mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2013

Gesetzesnummer

20002069

Dokumentnummer

NOR40032362

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