Geschäftsordnung des Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 255/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 255 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Inkrafttretensdatum
29.06.2002
Außerkrafttretensdatum
13.05.2008
Text
Beschlüsse
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Der Rat erteilt Empfehlungen in der Form von Beschlüssen.
(2)Absatz 2,Die Abstimmung im Rat erfolgt auf Veranlassung, unter der Leitung und unter Beteiligung des Vorsitzenden.
(3)Absatz 3,Der Rat fasst seine Beschlüsse in Verfahrensfragen einschließlich von Beschlüssen gemäß § 5 Abs. 3 mit einfacher Mehrheit, sonst mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.Der Rat fasst seine Beschlüsse in Verfahrensfragen einschließlich von Beschlüssen gemäß Paragraph 5, Absatz 3, mit einfacher Mehrheit, sonst mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.