Bundesrecht konsolidiert

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Entgelt für die Elektrizitäts-Control GmbH § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Entgelt für die Elektrizitäts-Control GmbH

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 453/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

19.12.2001

Außerkrafttretensdatum

23.08.2002

Index

58/02 Energierecht

Text

Paragraph eins, Die Elektrizitäts-Control GmbH ist berechtigt, beginnend mit 1. Oktober 2001, zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Übertragungsnetzbetreibern, die auch Regelzonenführer sind,

  1. Ziffer eins
    für das Geschäftsjahr 2001 ein Entgelt in Höhe von insgesamt 92,5 Millionen Schilling (6,72 Millionen Euro) und
  2. Ziffer 2
    für das Geschäftsjahr 2002 ein Entgelt in Höhe von insgesamt 8,86 Millionen Euro (121,9 Millionen Schilling)
einzuheben.

Gesetzesnummer

20001684

Dokumentnummer

NOR40025481

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