für das Geschäftsjahr 2001 ein Entgelt in Höhe von insgesamt 92,5 Millionen Schilling (6,72 Millionen Euro) und
Entgelt für die Elektrizitäts-Control GmbH
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 453 aus 2001,
Paragraph eins
19.12.2001
23.08.2002
Paragraph eins, Die Elektrizitäts-Control GmbH ist berechtigt, beginnend mit 1. Oktober 2001, zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Übertragungsnetzbetreibern, die auch Regelzonenführer sind,