Kurztitel

Entgelt für die Elektrizitäts-Control GmbH

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 453 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

19.12.2001

Außerkrafttretensdatum

23.08.2002

Text

Paragraph eins, Die Elektrizitäts-Control GmbH ist berechtigt, beginnend mit 1. Oktober 2001, zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Übertragungsnetzbetreibern, die auch Regelzonenführer sind,

  1. Ziffer eins
    für das Geschäftsjahr 2001 ein Entgelt in Höhe von insgesamt 92,5 Millionen Schilling (6,72 Millionen Euro) und
  2. Ziffer 2
    für das Geschäftsjahr 2002 ein Entgelt in Höhe von insgesamt 8,86 Millionen Euro (121,9 Millionen Schilling)
einzuheben.