Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sachbezugswerteverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
24.12.2003
Außerkrafttretensdatum
09.12.2004
Abkürzung
EuroStUV 2001
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Text
§ 8.Paragraph 8,
Die Verordnung ist erstmals für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2001 enden. § 5 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 582/2003 ist erstmals für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 enden. Die Verordnung ist erstmals für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2001 enden. Paragraph 5, Absatz eins und 2 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 582 aus 2003, ist erstmals für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 enden.
Zuletzt aktualisiert am
07.11.2012
Gesetzesnummer
20001641
Dokumentnummer
NOR40048166