Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten § 6

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 382/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

01.11.2001

Außerkrafttretensdatum

28.08.2015

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Text

§ 6.

Diese Verordnung ist anzuwenden,

  1. 1.
    wenn die Einkommensteuer im Wege des Abzugs vom Arbeitslohn erhoben wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2001 enden,
  2. 2.
    wenn die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002.

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2019

Gesetzesnummer

20001618

Dokumentnummer

NOR40024656

Navigation im Suchergebnis