wenn die Einkommensteuer im Wege des Abzugs vom Arbeitslohn erhoben wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2001 enden,
Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 2001,
römisch fünf
Paragraph 6
01.11.2001
28.08.2015
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Diese Verordnung ist anzuwenden,
29.04.2019
20001618
NOR40024656