Auf Grund des § 48 des Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerschaftsgesetz 1998 - HSG 1998), BGBl. I Nr. 22/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2001, wird verordnet: Auf Grund des Paragraph 48, des Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerschaftsgesetz 1998 - HSG 1998), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 1999,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 18 aus 2001,, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Einrichtung und Aufgaben der Wahlkommissionen
§ 1. Wahlkommissionen
§ 2. Zusammensetzung der Wahlkommission bei der Österreichischen
Hochschülerschaft
§ 3. Zusammensetzung der Wahlkommissionen bei den
Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 4. Aufgaben der Vorsitzenden der Wahlkommissionen und der
Stellvertreterinnen und Stellvertreter
§ 5. Mitglieder der Wahlkommissionen
§ 6. Beobachterinnen und Beobachter in den Wahlkommissionen
§ 7. Umbildung der Wahlkommissionen
§ 8. Beschlusserfordernisse in den Wahlkommissionen
§ 9. Einberufung der Wahlkommissionen
§ 10. Niederschrift
§ 11. Unterkommissionen
§ 12. Unterkommissionen an den Bildungseinrichtungen gemäß § 1
Abs. 1 Z 3 bis 9 HSG 1998
§ 13. Aufgaben der Wahlkommissionen
§ 14. Verlautbarung der Wahltage
2. Abschnitt
Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse
§ 15. Erfassung der Wahlberechtigten
§ 16. Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse
§ 17. Stichtag
§ 18. Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse
3. Abschnitt
Wahlvorschläge
§ 19. Wahlvorschläge
§ 20. Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppen
§ 21. Kandidatinnen- und Kandidatenliste
§ 22. Zustimmungserklärungen
§ 23. Zustellungsbevollmächtigte Vertreterinnen und Vertreter
§ 24. Unterstützungserklärungen
§ 25. Kandidatur für Studienrichtungsvertretungen
§ 26. Prüfung und Verbesserung von Wahlvorschlägen und Kandidaturen
§ 27. Zurückziehung von Wahlvorschlägen und Kandidaturen
§ 28. Ungültige Wahlvorschläge und Kandidaturen
§ 29. Zulassung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
4. Abschnitt
Durchführung der Wahlen
§ 30. Bekanntmachung der Wahlen
§ 31. Wahllokale
§ 32. Wahlzelle
§ 33. Leitung der Wahl und Beginn der Wahlhandlung
§ 34. Wahlkuverts
§ 35. Ausübung des Wahlrechts
§ 36. Feststellung der Identität und der Wahlberechtigung
§ 37. Stimmabgabe
§ 38. Abstimmungsverzeichnis
§ 39. Vermerk im Ausweis für Studierende
§ 40. Zweifelsfälle
§ 41. Amtlicher Stimmzettel
§ 42. Gültiger Stimmzettel
§ 43. Ungültiger Stimmzettel
§ 44. Prüfung der Stimmzettel und Stimmenzählung
§ 45. Beurkundung des Wahlvorganges
§ 46. Besondere Umstände
5. Abschnitt
Wahlen an Akademien
§ 47. Wahl der Studiengangsvertretung
§ 48. Akademievertretung
6. Abschnitt
Wahlergebnis
§ 49. Feststellung des Wahlergebnisses
§ 50. Zuweisung der Mandate
§ 51. Verlautbarung des Wahlergebnisses
§ 52. Verständigung der Gewählten
§ 53. Einsprüche gegen die Wahl der Bundesvertretung
§ 54. Einsprüche gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen,
Fakultätsvertretungen und Studienrichtungsvertretungen
§ 55. Wahlwiederholung
7. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 56. Inkrafttreten
§ 57. Außerkrafttreten
Anlage 1 Niederschrift
Anlage 2 Wahlvorschlag
Anlage 3 Unterstützungserklärungen zum Wahlvorschlag
Anlage 4 Bekanntgabe der Kandidatur
Anlage 5 Abstimmungsverzeichnis
Anlage 6 Amtlicher Stimmzettel
Anlage 7 Amtlicher Stimmzettel (Studienrichtungsvertretung)
Anlage 8 Beurkundung des Wahlvorganges
Anlage 8-A Bundesvertretung der Studierenden
Anlage 8-B Universitätsvertretung der Studierenden
Anlage 8-C Fakultätsvertretung
Anlage 8-D Studienrichtungsvertretung
Anlage 9 Zuweisung der Mandate
Anlage 10 Zuweisung der Mandate (Studienrichtungsvertretung)
Anlage 11 Verständigung