Hochschülerschaftswahlordnung 2001
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 122 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 91 aus 2005,
01.03.2001
09.04.2005
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wahl der Organe der Vertretung der Studierenden (Hochschülerschaftswahlordnung 2001 - HSWO 2001)
StF: BGBl. II Nr. 122/2001
idF:
BGBl. II Nr. 167/2003
BGBl. II Nr. 91/2005
Auf Grund des Paragraph 48, des Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerschaftsgesetz 1998 - HSG 1998), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 1999,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 18 aus 2001,, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Einrichtung und Aufgaben der Wahlkommissionen
§ 1. Wahlkommissionen
§ 2. Zusammensetzung der Wahlkommission bei der Österreichischen
Hochschülerschaft
§ 3. Zusammensetzung der Wahlkommissionen bei den
Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 4. Aufgaben der Vorsitzenden der Wahlkommissionen und der
Stellvertreterinnen und Stellvertreter
§ 5. Mitglieder der Wahlkommissionen
§ 6. Beobachterinnen und Beobachter in den Wahlkommissionen
§ 7. Umbildung der Wahlkommissionen
§ 8. Beschlusserfordernisse in den Wahlkommissionen
§ 9. Einberufung der Wahlkommissionen
§ 10. Niederschrift
§ 11. Unterkommissionen
§ 12. Unterkommissionen an den Bildungseinrichtungen gemäß § 1
Abs. 1 Z 3 bis 9 HSG 1998
§ 13. Aufgaben der Wahlkommissionen
§ 14. Verlautbarung der Wahltage
2. Abschnitt
Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse
§ 15. Erfassung der Wahlberechtigten
§ 16. Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse
§ 17. Stichtag
§ 18. Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse
3. Abschnitt
Wahlvorschläge
§ 19. Wahlvorschläge
§ 20. Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppen
§ 21. Kandidatinnen- und Kandidatenliste
§ 22. Zustimmungserklärungen
§ 23. Zustellungsbevollmächtigte Vertreterinnen und Vertreter
§ 24. Unterstützungserklärungen
§ 25. Kandidatur für Studienrichtungsvertretungen
§ 26. Prüfung und Verbesserung von Wahlvorschlägen und Kandidaturen
§ 27. Zurückziehung von Wahlvorschlägen und Kandidaturen
§ 28. Ungültige Wahlvorschläge und Kandidaturen
§ 29. Zulassung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
4. Abschnitt
Durchführung der Wahlen
§ 30. Bekanntmachung der Wahlen
§ 31. Wahllokale
§ 32. Wahlzelle
§ 33. Leitung der Wahl und Beginn der Wahlhandlung
§ 34. Wahlkuverts
§ 35. Ausübung des Wahlrechts
§ 36. Feststellung der Identität und der Wahlberechtigung
§ 37. Stimmabgabe
§ 38. Abstimmungsverzeichnis
§ 39. Vermerk im Ausweis für Studierende
§ 40. Zweifelsfälle
§ 41. Amtlicher Stimmzettel
§ 42. Gültiger Stimmzettel
§ 43. Ungültiger Stimmzettel
§ 44. Prüfung der Stimmzettel und Stimmenzählung
§ 45. Beurkundung des Wahlvorganges
§ 46. Besondere Umstände
5. Abschnitt
Wahlen an Akademien
§ 47. Wahl der Studiengangsvertretung
§ 48. Akademievertretung
6. Abschnitt
Wahlergebnis
§ 49. Feststellung des Wahlergebnisses
§ 50. Zuweisung der Mandate
§ 51. Verlautbarung des Wahlergebnisses
§ 52. Verständigung der Gewählten
§ 53. Einsprüche gegen die Wahl der Bundesvertretung
§ 54. Einsprüche gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen,
Fakultätsvertretungen und Studienrichtungsvertretungen
§ 55. Wahlwiederholung
7. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 56. Inkrafttreten
§ 57. Außerkrafttreten
Anlage 1 Niederschrift
Anlage 2 Wahlvorschlag
Anlage 3 Unterstützungserklärungen zum Wahlvorschlag
Anlage 4 Bekanntgabe der Kandidatur
Anlage 5 Abstimmungsverzeichnis
Anlage 6 Amtlicher Stimmzettel
Anlage 7 Amtlicher Stimmzettel (Studienrichtungsvertretung)
Anlage 8 Beurkundung des Wahlvorganges
Anlage 8-A Bundesvertretung der Studierenden
Anlage 8-B Universitätsvertretung der Studierenden
Anlage 8-C Fakultätsvertretung
Anlage 8-D Studienrichtungsvertretung
Anlage 9 Zuweisung der Mandate
Anlage 10 Zuweisung der Mandate (Studienrichtungsvertretung)
Anlage 11 Verständigung