Ro-Ro-Fahrgastschiffe der Klassen A und B, deren Kiel vor dem 1. Oktober 2004 gelegt wurde oder die sich zu diesem Zeitpunkt in einem entsprechenden Bauzustand (§ 2 Z 9) befunden haben, müssen bis 1. Oktober 2010 den besonderen Stabilitätsanforderungen gemäß Ro-Ro-Fahrgastschiffverordnung entsprechen, es sei denn, sie werden zu diesem Zeitpunkt oder einem späteren Zeitpunkt, an dem sie das Alter von 30 Jahren, gerechnet ab Lieferung, erreichen, spätestens jedoch am 1. Oktober 2015, außer Dienst gestellt.Ro-Ro-Fahrgastschiffe der Klassen A und B, deren Kiel vor dem 1. Oktober 2004 gelegt wurde oder die sich zu diesem Zeitpunkt in einem entsprechenden Bauzustand (Paragraph 2, Ziffer 9,) befunden haben, müssen bis 1. Oktober 2010 den besonderen Stabilitätsanforderungen gemäß Ro-Ro-Fahrgastschiffverordnung entsprechen, es sei denn, sie werden zu diesem Zeitpunkt oder einem späteren Zeitpunkt, an dem sie das Alter von 30 Jahren, gerechnet ab Lieferung, erreichen, spätestens jedoch am 1. Oktober 2015, außer Dienst gestellt.