Allgemeine Zulassungserfordernisse für Spender
§ 1. Spender, denen Blut oder Blutbestandteile zur Anwendung an anderen Personen oder für andere Personen entnommen werden sollen, haben vor der Gewinnung folgende Erfordernisse zu erfüllen: Paragraph eins, Spender, denen Blut oder Blutbestandteile zur Anwendung an anderen Personen oder für andere Personen entnommen werden sollen, haben vor der Gewinnung folgende Erfordernisse zu erfüllen:
Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und des Hauptwohnsitzes,
Nachweis der Identität, der jedenfalls bei der Erstspende mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu erfolgen hat,
schriftliche Zustimmung zur Gewinnung.