Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und des Hauptwohnsitzes,
Blutspenderverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 100 aus 1999,
Paragraph eins
31.03.1999
22.06.2005
Allgemeine Zulassungserfordernisse für Spender
Paragraph eins, Spender, denen Blut oder Blutbestandteile zur Anwendung an anderen Personen oder für andere Personen entnommen werden sollen, haben vor der Gewinnung folgende Erfordernisse zu erfüllen: