erfolgreich bestandene Reifeprüfung an einer österreichischen Höheren technischen Lehranstalt
für Maschinenbau - Kraftfahrzeugbau,
für Maschinenbau - Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau,
für Maschinenbau - Motoren- und Kraftfahrzeugbau oder
für Maschinenbau - Motoren- und Landmaschinenbau oder erfolgreich bestandene Reifeprüfung an einer österreichischen Höheren landwirtschaftlichen Bundesanstalt für Landtechnik, Fachrichtung Landtechnik, oder
im Ausland erfolgreich bestandene Prüfung, die diesen Abschlüssen auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund einer Nostrifikation gleichwertig ist, und jeweils mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit im Bereich der Fahrzeugtechnik;