Bundesrecht konsolidiert

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Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung § 5

Kurztitel

Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 361/1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2015

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

29.12.2015

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

DBA-VO

Index

95/07 Dampfkesselrecht

Text

Sonstige Regeln für die Aufstellung

Paragraph 5,

Bei der Aufstellung jener Druckbehälter, welche eine in den technischen Regeln der Paragraphen 3 und 4 nicht abschließend behandelte und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Gefährdung erwarten lassen, sind von der Behörde zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos dieser Gefährdung vorzusehen.

Im RIS seit

08.01.2016

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2016

Gesetzesnummer

10012854

Dokumentnummer

NOR40178004

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