Bundesrecht konsolidiert

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Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung § 5

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 361/1998

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

10.10.1998

Außerkrafttretensdatum

28.12.2015

Abkürzung

DBA-VO

Index

95/07 Dampfkesselrecht

Text

Sonstige Regeln für die Aufstellung

Paragraph 5,

Bei der Aufstellung jener Druckbehälter, welche eine in den technischen Regeln der Paragraphen 3 und 4 nicht abschließend behandelte und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Gefährdung erwarten lassen, sind von der Behörde zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos dieser Gefährdung vorzusehen.

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2016

Gesetzesnummer

10012854

Dokumentnummer

NOR12159160

Alte Dokumentnummer

N9199855033L

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