Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
10.10.1998
Außerkrafttretensdatum
28.12.2015
Abkürzung
DBA-VO
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Text
Sonstige Regeln für die Aufstellung
§ 5.Paragraph 5,
Bei der Aufstellung jener Druckbehälter, welche eine in den technischen Regeln der §§ 3 und 4 nicht abschließend behandelte und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Gefährdung erwarten lassen, sind von der Behörde zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos dieser Gefährdung vorzusehen. Bei der Aufstellung jener Druckbehälter, welche eine in den technischen Regeln der Paragraphen 3 und 4 nicht abschließend behandelte und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Gefährdung erwarten lassen, sind von der Behörde zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos dieser Gefährdung vorzusehen.
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016
Gesetzesnummer
10012854
Dokumentnummer
NOR12159160
Alte Dokumentnummer
N9199855033L