Kurztitel

Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 361 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

29.12.2015

Text

Sonstige Regeln für die Aufstellung

Paragraph 5,

Bei der Aufstellung jener Druckbehälter, welche eine in den technischen Regeln der Paragraphen 3 und 4 nicht abschließend behandelte und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Gefährdung erwarten lassen, sind von der Behörde zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos dieser Gefährdung vorzusehen.