Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 361 aus 1998,
Paragraph 5
10.10.1998
28.12.2015
Bei der Aufstellung jener Druckbehälter, welche eine in den technischen Regeln der Paragraphen 3 und 4 nicht abschließend behandelte und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Gefährdung erwarten lassen, sind von der Behörde zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos dieser Gefährdung vorzusehen.