Bundesrecht konsolidiert

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Suchtgiftverordnung Anl. 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Suchtgiftverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 374/1997 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 292/2017

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 4

Inkrafttretensdatum

31.10.2017

Außerkrafttretensdatum

26.06.2019

Abkürzung

SV

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Anhang römisch vier römisch vier.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs römisch zwei des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (Paragraph 2, Absatz 2, Suchtmittelgesetz):

Amphetamin

Dexamphetamin

Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten

Fenetyllin

Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, nicht mehr als 1 Prozent Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) enthalten

Levamfetamin

Levomethamphetamin

Mecloqualon

Methamphetamin

Methamphetamin-Razemat

Methaqualon

Methylphenidat

Phencyclidin

Phenmetrazin

Secobarbital

Zipeprol

die Isomere der unter römisch vier.1. angeführten Suchtgifte

die Ester*, Äther und Molekülverbindungen der unter römisch vier.1. angeführten Suchtgifte

die Salze der unter römisch vier.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Salze der Isomere

sämtliche Zubereitungen der unter römisch vier.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt

* ausgenommen Butyro-1,4-lacton (GBL)

römisch vier.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach römisch vier.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (Paragraph 2, Absatz 3, Suchtmittelgesetz):

Buprenorphin

Pentazocin

Tramadol

abgesehen von den in Anhang römisch drei bezeichneten Zubereitungen

Im RIS seit

31.10.2017

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2019

Gesetzesnummer

10011053

Dokumentnummer

NOR40198774

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