Österreich sowie die Vereinigten Staaten von Amerika haben, von dem Wunsche beseelt, das Verzeichnis der Verbrechen, derentwegen nach dem am 31. Jänner 1930 zwischen ihnen geschlossenen Vertrag die Auslieferung bewilligt werden kann, zum Behufe der besseren Rechtspflege und der wirksameren Verhinderung von Verbrechen innerhalb ihres Gebietes und ihrer Gerichtsbarkeit zu ergänzen, beschlossen, zu diesem Zwecke ein Zusatzabkommen abzuschließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
Diese haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die folgenden Artikel vereinbart und beschlossen: