Auslieferungsvertrag (Zusatzabkommen)
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 257 aus 1934, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 1999,
05.09.1934
31.12.1999
Zusatzabkommen zum Auslieferungsvertrag zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika.
StF: BGBl. II Nr. 257/1934
idF:
BGBl. III Nr. 216/1999
Der Bundespräsident des Bundesstaates Österreich erklärt das am 19. Mai 1934 in Wien unterfertigte Zusatzabkommen zum Auslieferungsvertrag zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 31. Jänner 1930, welches also lautet: ... für ratifiziert und verspricht im Namen des Bundesstaates Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, von dem Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 21. August 1934.
Der Austausch der Ratifikationen hat am 5. September 1934 stattgefunden; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel römisch zwei an diesem Tage in Kraft getreten.
Österreich sowie die Vereinigten Staaten von Amerika haben, von dem Wunsche beseelt, das Verzeichnis der Verbrechen, derentwegen nach dem am 31. Jänner 1930 zwischen ihnen geschlossenen Vertrag die Auslieferung bewilligt werden kann, zum Behufe der besseren Rechtspflege und der wirksameren Verhinderung von Verbrechen innerhalb ihres Gebietes und ihrer Gerichtsbarkeit zu ergänzen, beschlossen, zu diesem Zwecke ein Zusatzabkommen abzuschließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
Diese haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die folgenden Artikel vereinbart und beschlossen: