Bundesrecht konsolidiert

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Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 93/2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2026

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

31.12.2029

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

LWA-G

Index

67 Versorgungsrecht

Text

1. Abschnitt
Maßnahmen zur Bewältigung von teuerungsbedingten Mehraufwendungen

Maßnahmen zur Bewältigung von Mehraufwendungen

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Mit diesem Bundesgesetz soll ein finanzieller Beitrag des Bundes zur leichteren Bewältigung von Aufwendungen des täglichen Lebens von akut unterstützungsbedürftigen Personen und Haushalten geleistet werden. Zu den Maßnahmen des Bundes zählen:
    1. Ziffer eins
      Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen (Paragraph 2,) und
    2. Ziffer 2
      Sachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler (Paragraph 3 b,).

    Anmerkung, Absatz 2, mit Ablauf des 30.12.2029 außer Kraft getreten)

Im RIS seit

19.05.2026

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2026

Gesetzesnummer

20011950

Dokumentnummer

NOR40277624

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2022/93/P1/NOR40277624

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