Kurztitel

Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2022, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2026,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

31.12.2029

Abkürzung

LWA-G

Index

67 Versorgungsrecht

Text

1. Abschnitt
Maßnahmen zur Bewältigung von teuerungsbedingten Mehraufwendungen

Maßnahmen zur Bewältigung von Mehraufwendungen

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Mit diesem Bundesgesetz soll ein finanzieller Beitrag des Bundes zur leichteren Bewältigung von Aufwendungen des täglichen Lebens von akut unterstützungsbedürftigen Personen und Haushalten geleistet werden. Zu den Maßnahmen des Bundes zählen:
    1. Ziffer eins
      Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen (Paragraph 2,) und
    2. Ziffer 2
      Sachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler (Paragraph 3 b,).

    Anmerkung, Absatz 2, mit Ablauf des 30.12.2029 außer Kraft getreten)

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2026

Gesetzesnummer

20011950

Dokumentnummer

NOR40277624