Bundesrecht konsolidiert

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Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge § 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 98/2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 54/2020

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.07.2020

Außerkrafttretensdatum

19.07.2022

Abkürzung

PLABG

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Text

Aufgaben

Paragraph 3,

Dem Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge obliegt im Auftrag des für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes

  1. Ziffer eins
    die Durchführung der Prüfung lohnabhäng iger Abgaben und Beiträge (Paragraph 4,);
  2. Ziffer 2
    die Durchführung von allgemeinen Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen für Zwecke der Erhebung von lohnabhängigen Abgaben

Schlagworte

Aufsichtsmaßnahme

Im RIS seit

18.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2022

Gesetzesnummer

20010524

Dokumentnummer

NOR40223754

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2018/98/P3/NOR40223754

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