Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.07.2020
Außerkrafttretensdatum
19.07.2022
Abkürzung
PLABG
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Text
Aufgaben
§ 3.Paragraph 3,
Dem Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge obliegt im Auftrag des für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes
die Durchführung der Prüfung lohnabhäng iger Abgaben und Beiträge (§ 4);die Durchführung der Prüfung lohnabhäng iger Abgaben und Beiträge (Paragraph 4,);
die Durchführung von allgemeinen Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen für Zwecke der Erhebung von lohnabhängigen Abgaben
Schlagworte
Aufsichtsmaßnahme
Im RIS seit
18.06.2020
Zuletzt aktualisiert am
22.07.2022
Gesetzesnummer
20010524
Dokumentnummer
NOR40223754