Bundesrecht konsolidiert

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Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge § 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 98/2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.07.2020

Außerkrafttretensdatum

30.06.2020

Abkürzung

PLABG

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Text

Aufgaben

Paragraph 3,

Dem Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge obliegt

  1. Ziffer eins
    die Durchführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (Paragraph 4,) im Auftrag des Finanzamtes;
  2. Ziffer 2
    die Durchführung von allgemeinen Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen nach Maßgabe des Paragraph 5, Absatz eins und 2,

Schlagworte

Aufsichtsmaßnahme

Im RIS seit

30.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2020

Gesetzesnummer

20010524

Dokumentnummer

NOR40217659

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2018/98/P3/NOR40217659

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