Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.07.2020
Außerkrafttretensdatum
30.06.2020
Abkürzung
PLABG
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Text
Aufgaben
§ 3.Paragraph 3,
Dem Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge obliegt
die Durchführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (§ 4) im Auftrag des Finanzamtes;die Durchführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (Paragraph 4,) im Auftrag des Finanzamtes;
die Durchführung von allgemeinen Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 und 2.die Durchführung von allgemeinen Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen nach Maßgabe des Paragraph 5, Absatz eins und 2,
Schlagworte
Aufsichtsmaßnahme
Im RIS seit
30.10.2019
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2020
Gesetzesnummer
20010524
Dokumentnummer
NOR40217659