Die in § 23 Abs. 2 Z 1a genannten Informationen, die in § 12 Abs. 2 oder 3 genannten Informationen über die EU-Konformitätserklärung oder die in § 4 Abs. 9 genannten Informationen über Nutzungsbeschränkungen liegen der Funkanlage nicht bei;Die in Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer eins a, genannten Informationen, die in Paragraph 12, Absatz 2, oder 3 genannten Informationen über die EU-Konformitätserklärung oder die in Paragraph 4, Absatz 9, genannten Informationen über Nutzungsbeschränkungen liegen der Funkanlage nicht bei;