Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
UmsetzungsG-RL 2014/54/EU
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.04.2025
Außerkrafttretensdatum
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung Bediensteter gemäß § 2 sowie ihrer FamilienangehörigerStelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung Bediensteter gemäß Paragraph 2, sowie ihrer Familienangehöriger
§ 3.Paragraph 3,
Für die in § 2 genannten Bediensteten und Personen wird als Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung im Sinne des Art. 4 der Richtlinie 2014/54/EU das Bundeskanzleramt benannt. Für die in Paragraph 2, genannten Bediensteten und Personen wird als Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung im Sinne des Artikel 4, der Richtlinie 2014/54/EU das Bundeskanzleramt benannt.
Im RIS seit
08.01.2026
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2026
Gesetzesnummer
20009767
Dokumentnummer
NOR40274732