Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
UmsetzungsG-RL 2014/54/EU
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
29.01.2020
Außerkrafttretensdatum
31.03.2025
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung Bediensteter gemäß § 2 sowie ihrer FamilienangehörigerStelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung Bediensteter gemäß Paragraph 2, sowie ihrer Familienangehöriger
§ 3.Paragraph 3,
Für die in § 2 genannten Bediensteten und Personen wird als Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung im Sinne des Art. 4 der Richtlinie 2014/54/EU das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport benannt. Für die in Paragraph 2, genannten Bediensteten und Personen wird als Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung im Sinne des Artikel 4, der Richtlinie 2014/54/EU das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport benannt.
Im RIS seit
11.01.2021
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2026
Gesetzesnummer
20009767
Dokumentnummer
NOR40229872