Kurztitel
UmsetzungsG-RL 2014/54/EU
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 119/2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2025,
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung Bediensteter gemäß § 2 sowie ihrer FamilienangehörigerStelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung Bediensteter gemäß Paragraph 2, sowie ihrer Familienangehöriger
§ 3.Paragraph 3,
Für die in § 2 genannten Bediensteten und Personen wird als Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung im Sinne des Art. 4 der Richtlinie 2014/54/EU das Bundeskanzleramt benannt. Für die in Paragraph 2, genannten Bediensteten und Personen wird als Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung im Sinne des Artikel 4, der Richtlinie 2014/54/EU das Bundeskanzleramt benannt.