Kurztitel
UmsetzungsG-RL 2014/54/EU
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 119/2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2020,
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung Bediensteter gemäß § 2 sowie ihrer FamilienangehörigerStelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung Bediensteter gemäß Paragraph 2, sowie ihrer Familienangehöriger
§ 3.Paragraph 3,
Für die in § 2 genannten Bediensteten und Personen wird als Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung im Sinne des Art. 4 der Richtlinie 2014/54/EU das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport benannt. Für die in Paragraph 2, genannten Bediensteten und Personen wird als Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung im Sinne des Artikel 4, der Richtlinie 2014/54/EU das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport benannt.