(3)Absatz 3,Die Normungsorganisation hat eine Datenbank zu führen, in der
alle nationalen Normen sowie
alle durch österreichische Gesetze oder Verordnungen verbindlich erklärten Normen
angeführt sind.
(Anm.: Abs. 4 und 5 treten mit 1.1.2018 in Kraft)Anmerkung, Absatz 4 und 5 treten mit 1.1.2018 in Kraft)