(4)Absatz 4,In der Datenbank sind bei allen Normen jedenfalls folgende Merkmale anzuführen:
eine Zusammenfassung des Inhalts;
die Information, ob es sich bei der Norm um ein rein österreichisches, europäisches oder internationales Normungsvorhaben handelt und bei rein österreichischen Normungsvorhaben zusätzlich der Antragsteller;
bei einer aktuellen Norm, ob sie neu herausgegeben, in einer bestimmten Fassung überarbeitet oder gerade in Überarbeitung befindlich ist;
welchem Fachkomitee das Normungsvorhaben zugeordnet ist;
das Datum des Inkrafttretens und das Datum der Veröffentlichung der Norm.
Alle neu in Arbeit befindlichen Normen unterliegen den gleichen Anforderungen hinsichtlich der oben angeführten Informationen und sind in die Datenbank aufzunehmen.