(4)Absatz 4,Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, ABl. Nr. L 207 vom 06.08.2010 S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2023/2661, ABl. L vom 30.11.2023, umgesetzt.Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, Amtsblatt Nummer L 207 vom 06.08.2010 Seite 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2023/2661, Amtsblatt , L vom 30.11.2023, umgesetzt.