Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
12.07.2013
Außerkrafttretensdatum
31.03.2025
Abkürzung
BPNG 2013
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Notifizierende Behörde
§ 3.Paragraph 3,
Notifizierende Behörde ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend. Er hat innerhalb seines Wirkungsbereiches eine Organisationseinheit mit der operativen Durchführung der Notifizierung zu betrauen und mit den erforderlichen Ressourcen auszustatten. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend nimmt die Notifizierung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vor. Notifizierende Behörde ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend. Er hat innerhalb seines Wirkungsbereiches eine Organisationseinheit mit der operativen Durchführung der Notifizierung zu betrauen und mit den erforderlichen Ressourcen auszustatten. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend nimmt die Notifizierung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) Nr. 305 aus 2011, vor.
Im RIS seit
11.07.2013
Zuletzt aktualisiert am
30.12.2025
Gesetzesnummer
20008505
Dokumentnummer
NOR40153090