Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2013,
BG
Paragraph 3
12.07.2013
31.03.2025
BPNG 2013
55 Wirtschaftslenkung
Notifizierende Behörde ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend. Er hat innerhalb seines Wirkungsbereiches eine Organisationseinheit mit der operativen Durchführung der Notifizierung zu betrauen und mit den erforderlichen Ressourcen auszustatten. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend nimmt die Notifizierung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) Nr. 305 aus 2011, vor.
30.12.2025
20008505
NOR40153090