Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
BFA-Verfahrensgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 43
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Außerkrafttretensdatum
19.07.2015
Abkürzung
BFA-VG
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
Befragung
§ 43.Paragraph 43,
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben einen Fremden,
der der Erstaufnahmestelle vorzuführen ist;
dessen Vorführung nach § 45 Abs. 1 unterbleibt oderdessen Vorführung nach Paragraph 45, Absatz eins, unterbleibt oder
der einen Antrag auf internationalen Schutz einbringt und in diesem Verfahren noch keiner Befragung unterzogen worden ist,
einer ersten Befragung (§ 19 Abs. 1 AsylG 2005) zu unterziehen.einer ersten Befragung (Paragraph 19, Absatz eins, AsylG 2005) zu unterziehen.
Im RIS seit
17.08.2012
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2015
Gesetzesnummer
20007944
Dokumentnummer
NOR40141957